Abt. Reprise - heute: kill'em all


Das Insektizid Marshal, bekannt aus Presse, Funk und infamy, enthält Carbosulfan. Carbosulfan ist seit dem 25.5.2008 aufgeführt im Anhang 8 der "Verordnung über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln". Der Anhang ist quasi die Abschussliste der Inhaltsstoffe. Ueber die Bedeutung des Anhangs schrieb das Bundesamt für Landwirtschaft BLW an infamy vor einem Jahr:

Wirkstoffe, welche im Anhang 8 sind, werden, falls keine Inhaberin einer Bewilligung für ein Pflanzenschutzmittel (das einen in Anhang 8 aufgenommen Wirkstoff enthält) innerhalb von 6 Monaten seit Aufnahme des Wirkstoffs in den Anhang 8 ein Interesse am Verbleib des Wirkstoffs in Anhang 1 anmeldet und keine solche Bewilligungsinhaberin innerhalb von grundsätzlich 12 Monaten ein neues, vollständiges Dossier einreicht, vom Anhang 1 der PSMV gestrichen. Die Streichung bedeutet, dass der Wirkstoff in Pflanzenschutzmitteln nicht mehr eingesetzt werden darf und die Produkte, die diesen Wirkstoff enthalten, vom Markt zurückgezogen werden müssen. Im Fall von Carbosulfan und Carbofuran ist die gesetzlich festgelegte Frist für die Bewilligungsinhaber, die ein Dossier einreichen wollen, bis Herbst 2009 festgelegt.
Da Marshal weiterhin verdealt wird, obwohl die Galgenfrist gemäss BLW dafür längst abgelaufen ist, hat entweder Syngenta angemeldet, sie wolle in der Schweiz den in der EU längst verbotenen Inhaltsstoff...
Die Verwendung von Carbosulfan führt zum Auftreten von Metaboliten mit gefährlichem Profil. Dies ist Anlass zu Bedenken hinsichtlich der Verbraucherexposition und der möglichen Gefahr der Grundwasserkontamination. (...) Darüber hinaus enthält technisches Material (d. h. der Wirkstoff in der Form, in der er im Handel ist) erhebliche Verunreinigungen, von denen zumindest eine (N-nitrosodibutylamin) kanzerogen ist. Diese Verunreinigung ist in dem technischen Material in einer besorgniserregenden Menge vorhanden.
... weiterhin vertreiben, oder die Behörde schläft. Wahrscheinlich trifft beides irgendwie zu. Fragmer halt mal nach...

Addendum (13.8.): Die Basler Stadtgärtnerei hat vor knapp einem Monat ein umfangreiches Merkblatt publiziert in Sachen Buchsbaumzünsler.


Sehr geehrte Damen und Herren

Erlauben Sie mir bitte eine kurze Verständnisfrage:

Die beiden Stoffe Carbofuran und Carbosulfan sind seit dem 25.5.2008 aufgeführt auf Anhang 8 der Verordnung über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln. Sie stehen zudem weiterhin in Anhang 1 der Verordnung. In einer früheren Auskunft teilte mir Ihre Amtsstelle mit:

Zitat: "Wirkstoffe, welche im Anhang 8 sind, werden, falls keine Inhaberin einer Bewilligung für ein Pflanzenschutzmittel (das einen in Anhang 8 aufgenommen Wirkstoff enthält) innerhalb von 6 Monaten seit Aufnahme des Wirkstoffs in den Anhang 8 ein Interesse am Verbleib des Wirkstoffs in Anhang 1 anmeldet und keine solche Bewilligungsinhaberin innerhalb von grundsätzlich 12 Monaten ein neues, vollständiges Dossier einreicht, vom Anhang 1 der PSMV gestrichen.
Die Streichung bedeutet, dass der Wirkstoff in Pflanzenschutzmitteln nicht mehr eingesetzt werden darf und die Produkte, die diesen Wirkstoff enthalten, vom Markt zurückgezogen werden müssen. Im Fall von Carbosulfan und Carbofuran ist die gesetzlich festgelegte Frist für die Bewilligungsinhaber, die ein Dossier einreichen wollen, bis Herbst 2009 festgelegt." Zitat Ende.

Das heisst unter anderem, soweit ich die Gesetze verstehe, dass für die beiden Stoffe bei Ihnen inzwischen ein Gesuch um Ueberprüfung vorliegen sollte. Anderenfalls, wenn kein solches auf Ihrem Tisch wäre, könnten Carbofuran und Carbosulfan nicht mehr in Anhang 1 stehen, denn gemäss Art. 8 der Verordnung wären sie von dort zu streichen und Produkte, die sie enthalten, wären vom Markt zurückzuziehen.

Ist dem so? Hat also der Hersteller der auf den beiden Wirkstoffen aufbauenden Insektizide und Nematizide tatsächlich bei Ihnen gemäss Art. 7 PSMV rechtzeitig vollständige Gesuche um Ueberprüfung eingereicht? Und: Sind diese Dossiers / Gesuche einsehbar?

Besten Dank für Ihre Auskunft, die in journalistischen Publikationen zu zitieren ich mir eventuell erlauben werde.

mit freundlichen Grüssen

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