Abt. Mikropolitik - heute: Verbrannte Erde


"Von infamy lernen, heisst siegen lernen", denkt wohl die baselstädtische Regierung. Und versucht die irreführende Zahlenakrobatik, derer sie infamy überführt hat, in ihren Vorteil umzumünzen. Die Facts: Basel-Stadt verfügt sowohl im Kanton als auch ausserhalb über Flächen, die aktuell als Familiengärten genutzt werden. Die Gebiete in- und ausserhalb sind ziemlich genau gleich gross. Die baselstädtische Initiative der FamiliengärtnerInnen zum Erhalt der Areale in ihrer jetzigen Ausdehnung, kann sich nur auf die Gebiete innerhalb der Kantonsgrenze von BS beziehen. Die BS-Regierung feilt nun an einem Gegenvorschlag zur Initiative, der implizit droht: "Wenn die Initiative angenommen wird und somit die Gärten innerhalb des Kantons nicht überbaut werden können, wie wir's wollen, kommen halt die von der Initiative ungeschützten, weil ausserhalb des Kantons gelegenen, dran." In den Worten der Lokalpresse von heute:

(basellandschaftliche zeitung) Wessels sagte, mit dem Gegenvorschlag würden innerhalb des Kantons 80 Prozent der Familiengartenareale geschützt. Zehn Prozent würden dem Wohngebiet zugeteilt, der Rest dem öffentlichen Grünraum. Der Gegenvorschlag sei besser als die Initiative. Diese verlangt, dass alle Familiengärten auf Basler Boden erhalten bleiben. Das wären aber nur 51 Hektaren oder die Hälfte der Gärten, die dem Kanton gehören. Mit dem Gegenvorschlag würden insgesamt 82 Hektaren gesichert, weil der Kanton als Landeigentümer dafür sorge, dass auch Familiengärten ausserhalb von Basel-Stadt erhalten bleiben.
(BaZ) Die Initiative schütze nur die Hälfte der rund 6000 Familiengärten, sagte Wessels. Denn die andere Hälfte gehöre zwar Basel-Stadt, liege aber nahe der Grenze auf Baselbieter oder französischem Boden. «Mit dem Gegenvorschlag wollen wir 80 Prozent aller Areale mit einem Freizeitgarten-Gesetz langfristig schützen», erklärte Wessels.
Vom Kopf auf die Füsse gestellt, droht Regierungsrat Wessels also: Wenn die Initiative angenommen wird, sorgt "der Kanton als Landeigentümer dafür", "dass (...) Familiengärten ausserhalb von Basel-Stadt" aufgehoben werden. Als Strafaktion gegen die Initianten. Die baselstädtische Regierung droht also tatsächlich bei Annahme der Initiative mit einer Taktik der verbrannten Erde. Sinngemäss sagt sie: "Wenn ihr uns im Kantonsgebiet die Gärten nicht überbauen lasst, lösen wir, als Landeigentümer, die Gärten jenseits der Kantonsgrenze auf". Ohne Not und tieferen Grund, nur aus Rache. Wie hinterhältig ist das denn! Als Symptom ist dieser Schachzug interessant. Und wirkt auf den ersten Blick bedrohlich. Inhaltlich ist er aber leer. Und letztlich nur möglich, weil keines der gedruckten Lokalmedien ihn durchschaut und transparent macht. Säss ich bei Wessels am Verhandlungstisch, würd ich ihm unbeeindruckt ins Gesicht lachen und sagen: "Na dann mach mal!"


Was regst du dich auf?

Du hast doch selber hier an dieser Stelle schon verkündet, dass die baselstädtischen Familiengärten ausserhalb des Kantonsgebiets nicht ins Gewicht fallen dürfen. Zitat patpatpat:

"Die Familiengärten in BL und F kann die Regierung nicht zur Überbauung freigeben. Das liegt nicht in ihrer Macht. Wenn sie sagt, 20% der Familiengärten sollen unter Beton verschwinden, dann heisst das in Tat und Wahrheit, dass 40% der Gärten auf Stadtgebiet verschwinden würden!"
Wie kommst du nun plötzlich darauf, dass er Kanton Basel-Stadt Familiengärten ausserhalb seines politischen Einflussgebiets (dein Erzfeind Wessels hat wenig Einfluss auf Zonenpläne in Frankreich?) überbauen kann?

Zahlenspiele? Zahlenspiele!

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Achtung Kleingedrucktes!

Ich red von "aufheben" und "auflösen". Nicht von "überbauen". "Aufheben" und "auflösen" kann die BS-Regierung die Gärten auf basellandschaftlichem Boden sehr wohl! Aktiv gestaltend zur Überbauung ausschreiben, wie in ihrem eigenen Herrschaftsgebiet BS, natürlich nicht! Aber wenn die von BS verwalteten Gärten in BL weg sind, weil aufgehoben, kann das Land teuer verkauft werden. Was dann damit geschieht, unterliegt schliesslich der Entscheidungsgewalt der örtlichen BL-Behörden.
Und: Nicht ins Gewicht fallen dürfen die BL-Gärten, wenn's im interkantonalen Quervergleich um die Gartenfläche pro EinwohnerIn geht. Das wär nur zulässig, wenn die Einwohnerzahl der BL-Gemeinde, auf der die von BS verwalteten Gärten liegen, zu BS hinzugezählt würden. Alles andere ist unredlich. Du wärst ja sicher auch strikt dagegen, dass die in Basel arbeitenden, aber in BL versteuernden Rambasse zum baselstädtischen "Steuersubstrat" hinzugezählt würden, oder? Aber das wär in etwa dasselbe.

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Klasse

Schrebergärtler gegen Schrebergärtler auszuspielen fände ich ganz grosse Klasse. Auf in den Abstimmungskampf!

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@NetterOnkel

Dich stupft das NetteOnkelz-Gen! Ich seh's von weitem!

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Sperrfrist: 02.09.24, 09:53

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