Abt. Arty farty – heute: The NYT's Guide to Basel


Bevor Basel von den Arty People eingenommen wird, bringt die New York Times den obligaten Basel-Guide (mit Klickstrecke). Und wenn man so liest, wo sich der Autor so verköstigt, wundert man sich nicht, dass das Blatt demnächst an Carlos Slim oder David Geffen verkauft werden muss:

A lot more romantic than the tram, the ferry, which costs 1.60 francs (about $1.45 at 1.11 francs to the dollar), is a lovely way to get to the old town of Little Basel or renowned riverside restaurants.

The cosmopolitanism of Basel has also meant a range of restaurants and a standard of cooking unusual in such a relatively small city. There are a few favorites of the Art Basel crowd — especially the art-filled Piedmontese classic Chez Donati and the open-air garden of the Kunsthalle restaurant, near the Kunstmuseum, the theater and a Tinguely fountain.

The food at both is correct, at best.

Wenigstens den Geschmack hat sie sich bis jetzt bewahren können.


NY Times?

Sind das die mit der Sektenwerbung?

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Genau!

Wobei ihr damit ja keine Probleme habt:

Aber mal ehrlich: Selbst wenn die NYT nur für Bonzen gemacht wird, die jeden Tag im Trois Rois übernachten und bei Stucki's essen können, diese Tipps hat der Herr Galerist doch eh im *****-Reiseführer in seinem Handtäschchen. Und an der Bedeutung der Art rumzukritteln und schlichterdings unterschlagen oder gar nicht mitgekriegt haben, dass da noch Liste, Scope, Voltashow oder wenigstens die Design Miami/Basel stattfinden, ist schon ein bisschen hueremies. Aber wir wollen nicht zuviel am Qualitätsjournalismus rummäkeln, er hat es schwer genug dieser Tage.

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WAS?!!???

Du brichst eine Lanze für Scope? Du möchtest, dass also auch noch New Yorker den armen Anwohnerkindern den Rasen kaputttrampeln? Heieiei! Diese armen Kinder.


Bild vom Landhofsonntag 2007

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Du weisst ...

... doch, wie wir Boulevardschlampen sind: Mal so, mal so, wie man's halt grad braucht.

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@supra

Rekapitulieren wir kurz, wie's dazu kam, dass die LandhofnutzerInnen diesen Sommer ausbaden müssen, was ein übereifriger ErzDep-Beamter ohne Absprache mit seinem Chef angerichtet hat und was der zum Baudep-Regierungsrat gewordene ehemalige Leiter der Wirtschaftsförderung schliesslich am Rechtsstaat vorbei doch noch durchgewinkt hat. baz, 12.3.09:

Am 11. Februar dieses Jahres wurde der Vertrag unterzeichnet: Für 86 000 Franken Miete soll die Kunstmesse Scope auf dem Landhof während der Art ein Zelt aufstellen dürfen. Für insgesamt drei Wochen soll der Landhof für die üblichen Nutzer gesperrt sein. Am 20. Februar war alles anders. Der Vertrag sei ungültig, liess das federführende Erziehungsdepartement verlauten. Grund: Der Abteilungsleiter sei gar nicht zeichnungsberechtigt. Drei Tage später doppelte Generalsekretär Crispin Hugenschmidt nach. Die ED-Mitarbeiter hätten nur einen Vorvertrag unterzeichnet.
Die Sache ist jedoch so heiss, dass das ED mit Daniel Staehelin einen externen Anwalt beauftragte, den angeblich gar nicht gültigen Vertrag wieder zu lösen. Seine Argumentation, wie sie aus einem der BaZ vorliegenden Schreiben hervorgeht, lässt keinen Eventualsachverhalt aus: Die ED-Mitarbeiter seien nicht nur nicht unterschriftsberechtigt, sie hätten sich auch in einem mehrfachen Grundlagenirrtum befunden.
So sei etwa der Mietpreis viel zu tief angesetzt und wörtlich: «Es war nie die Absicht des Kantons, eine Parzelle direkt neben der offiziellen Messe Art zu vermieten und es damit Konkurrenzunternehmen zu ermöglichen, ohne grosse eigene Werbeanstrengung von der Aufbauarbeit der offiziellen Art zu profitieren.» Der Kanton sei aber bereit, Scope zu gleichen Bedingungen auf dem Rankhof gastieren zu lassen.
Dann baz 20.3.
Das Basler Zivilgericht, das von der Scope daraufhin angerufen wurde, stellte nun in einer vorsorglichen Verfügung fest, dass der Vertrag rechtskräftig zustande gekommen sei.
Dann baz 5.5.09
Gegen das Baugesuch der Messe, die auf der ehemaligen Spielstätte des FC Basel während der Art vom 10. bis 14. Juni eine Zeltinstallation aufstellen will, sind rund hundert Einsprachen eingegangen.
Gleichentags der Regierungsrat:
Vor dem Abschluss des Vertrages sind auch alle üblichen departementsinternen Abklärungen vorgenommen worden. Jedoch war es ungeschickt, gerade auf diesem Areal in dieser Phase der Diskussion über die künftige Gestaltung des Landhofes eine solche Vermietung vorzunehmen. Wäre der Vorsteher des Erziehungsdepartements frühzeitig darüber informiert gewesen, so hätte es keine Vermietung dieses Areals gegeben.
Dennoch darf das Verhalten der verantwortlichen Mitarbeiter nicht als Übertretung oder Verletzung einer Vorschrift gewertet werden. Im Rahmen der üblichen Vermietungen dürfen - ja sollen - diese Mitarbeitenden auch sinnvolle anderweitige Nutzungen von Arealen im Verfügungsbereich des Erziehungsdepartements tätigen. Es wäre verfehlt, jemanden zu tadeln, der das Ziel verfolgt, für den Kanton Mehreinnahmen zu generieren. Hingegen ist Fingerspitzengefühl gefragt, wenn entweder die Nutzung oder die Gesuchstellenden als problematisch anzusehen sind. In der Regel funktioniert die Vermietung von Arealen oder Räumlichkeiten im Erziehungsdepartement bestens.
(...)
Es ist richtig, dass der Vertrag mit SCOPE für drei Jahre abgeschlossen worden ist. Allerdings wurde im Vertrag ein Vorbehalt betreffend genereller Arealumnutzung angebracht. Es ist ja im jetzigen Zeitpunkt auch noch offen, wie das Ergebnis der Volksabstimmung über die weitere Verwendung dieses Areals sein wird. Falls keine solche Arealnutzung erfolgen sollte, so wird der Vertrag auch in den beiden folgenden Jahren Gültigkeit haben und erfüllt werden müssen.
Dann baz 12.5.:
SCOPE wollte parallel zur Kunstmesse Art im Juni ein Zelt auf dem Rasen des Landhofs errichten und eine Kunstschau durchführen. Dagegen waren aber rund 100 Einsprachen eingereicht worden. Das Bauinspektorat habe diese inzwischen teilweise gutgeheissen, meldete am Dienstag das Regionaljournal Basel von Radio DRS.
Das Bauinspektorat habe «wie bei jedem Baugesuch die Einsprachen geprüft und ist aufgrund der üblichen Erwägungen dazu gekommen, dass es nicht genehmigt wird», sagte Bau- und Verkehrsdirektor Hans- Peter Wessels dem Radio. Das Bauinspektorat hat die von SCOPE vorgesehene Nutzung als nicht zonenkonform erachtet.
So wurde vom Bauinspektorat in dem Bericht darauf verwiesen, dass der Landhof bisher vor allem für Sportzwecke und als Kinderspielplatz genutzt wird. Einer Ausnahmebewilligung für SCOPE stand aber offenbar eine mögliche präjudizielle Wirkung entgegen. Die Streitfrage dürfte indes noch weitere Instanzen beschäftigen.
Dann baz 20.5.
Scope -Anwalt Martin Boos hat gegen den Entscheid des Bauinspektorates einerseits rekurriert. Andererseits hat er ein Wiedererwägungsgesuch an Baudirektor Hans-Peter Wessels adressiert. Boos argumentiert, das Bauinspektorat sei von falschen Voraussetzungen ausgegangen. Es hatte die Kunstmesse auf dem Landhof -Areal als nicht zonenkonform deklariert, da der Zweck des einstigen Stadions des FC Basel darin bestehe, ein Sportplatz zu sein. Scope widerspricht. Von den vier aufgeführten Fussballmannschaften würden lediglich die FCB-Senioren dort trainieren. Damit seien über neunzig Prozent der Aktivitäten auf dem Landhof kultureller, geselliger, kommerzieller oder religiöser, nicht aber sportlicher Natur. Der Bauentscheid basiere auf einer «offensichtlich falschen Darstellung».
Dann basellandschaftliche zeitung 28.5.:
Die Kunstmesse Scope kommt zum dritten Mal nach Basel, und sie darf sich an ihrem Wunschort installieren, dem Landhof. Das steht fest, nachdem gestern Morgen die Baurekurskommission einen Rekurs der Scope zwar abgelehnt, gleichzeitig aber die Möglichkeit eröffnet hatte, eine Ausnahme-Baubewilligung zu erteilen. Das Begehren dafür wurde von Scope umgehend gestellt, worauf Regierungsrat Hans-Peter Wessels als Baudirektor diese Ausnahme ebenso umgehend bewilligte. (...) Die Baurekurskommission lehnte den Rekurs zwar ab, stellte aber fest, dass sie die Erteilung einer Ausnahmebewilligung für das Jahr 2009 für vorstellbar erachte, sofern ein begründetes Ausnahmebegehren eingereicht werde. Abgesehen von der fehlenden Zonenkonformität spreche kein öffentliches Interesse gegen die Bewilligung des Projekts, befand die Baurekurskommission.
Regierungsrat Hans-Peter Wessels handelte sofort, als das Begehren eintraf. Die Ausnahmebewilligung gilt für eine einmalige Durchführung, also nur für dieses Jahr. Leicht sei ihm der Entscheid nicht gefallen, sagte der Baudirektor gegenüber der bz. Nicht goutiert hat Wessels, wie die Scope vorgegangen sei, das grenze an Nötigung. Aus juristischen Überlegungen hätte es keinen Grund gegeben, für diese Kunstmesse eine Ausnahmebewilligung zu erteilen, sagte Wessels weiter. Er habe schliesslich politisch entschieden, nicht aus Rücksicht auf die Scope , sondern weil er nicht wolle, dass gegen hundert Galerien ohne eigenes Verschulden zu Schaden kommen.
Dazu die baz gleichentags:
Hans-Peter Wessels brauchte rund vier Stunden, um gestützt auf die eine Passage im Entscheid der Rekursbehörde die Ausnahmebewilligung zu zimmern. Damit komme man Scope sehr weit entgegen, sagt Wessels. Aber schliesslich wolle die Stadt Basel das überaus grosse Interesse der Aussteller nicht enttäuschen. Für Scope war es ein Entscheid in letzter Minute. Erste Aussteller hatten bereits begonnen, ihre Teilnahme abzusagen.
Daraufhin am 29.5. die basellandschaftliche Zeitung
Doch so rasch wie die Behörden handelten auch der Verein zur Erhaltung des Landhofareals, der Jugendförderverein Oberes Kleinbasel, die ooink ooink productions, sowie neun Anwohner des ehemaligen FCB-Fussballplatzes: Sie erheben durch ihren Anwalt Stefan Wehrle beim Gesamtregierungsrat Rekurs und Aufsichtsbeschwerde gegen die von Wessels «rechtswidrig gewährte Ausnahme-Bewilligung». Die Bewilligung sei umgehend wieder aufzuheben, wird verlangt. Von Gesetzes wegen komme diesem Rekurs aufschiebende Wirkung zu.
Die Sache ist damit noch nicht gegessen, im Gegenteil. Wohl sei der Baudirektor für solche Ausnahmen-Bewilligungen zuständig, schreibt der Advokat Wehrle, doch müssten sie bereits im Baubegehren ausdrücklich beantragt und begründet werden; das einzige je im Kantonsblatt publizierte Baubegehren der Scope Art Fair Inc. enthalte jedoch weder einen solchen Antrag noch eine enstsprechende Begründung. Die vom Vorsteher des Bau- und Verkehrsdepartements «ohne gültig gestellten Antrag erteilte Ausnahmenbewilligung» sei somit offensichtlich unzulässig.
Der Baudirektor habe zudem den Einsprechern bei seinem Entscheid weder das rechtliche Gehör gewährt noch ihnen eine begründete Verfügung mit Rechtsmittelbelehrung zukommen lassen. Mit der Erteilung der Ausnahmenbewilligung an die rein kommerzielle Scope habe Wessels zudem in willkürlicher Weise die zahlreichen Kinder und Sportler übergangen, welche den Landhof tagtäglich, «entsprechend seiner Bestimmung», als Sportstätte benützen.
Der Anwalt weist auch darauf hin, dass der Landhof nicht nur während der vorgesehenen Benützung vom 2. bis 19. Juni beeinträchtigt würde, sondern während vollen zwei Monaten: Infolge der Schädigung müsste neuer Rasen angesät werden, weshalb das Gelände für die zonenkonformen Sport- und Freizeitnutzungen während zweier Monate unbenützbar wäre › dies ausgerechnet während der wichtigsten Sommermonate Juli und August. Willkürlicherweise seien im übrigen von Wessels auch keine Auflagen gemacht worden; der Entscheid des Bauinspektorates vom 11. Mai hingegen enthielt Auflagen der Abteilung Lärmschutrz sowie der Stadtgärtnerei. Letztere hat verfügt, dass der Rasen nach dem Zeltabbau integral wieder herzustellen sei, ungeachtet der entstehenden Kosten.
Dann in der baz vom 4.6.
Stefan Wehrle, Anwalt der Landhof -Anwohner, hat eine weitere juristische Eingabe gegen die Durchführung der Kunstmesse Scope im Fussballstadion gemacht.
In einer erneuerten Aufsichtsbeschwerde fordert Wehrle die Gesamtregierung auf, Stellung zu beziehen, weshalb Bauminister Hans-Peter Wessels der Scope «rechtswidrig» eine Ausnahmebewilligung gewährt habe. In einem neuen Ausstandsbegehren richtet er seine Kritik zudem gegen den Anwalt Roland Strauss, der als Vizepräsident der Baurekurskommission den Anwohner-Rekurs gegen die Ausnahmebewilligung abgelehnt und ihm auch die aufschiebende Wirkung entzogen hat. Strauss sei befangen, sagt Wehrle, da er zuvor genau eine solche Ausnahmebewilligung empfohlen habe.

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Das hatten doch ...

... vor allem die Scope-Verantwortlichen auszubaden!!!! Aber vielleicht hast du ja auch die gemeint, also du von LandhofnutzerInnen sprachst.

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No mercy for Scope!

Die soll'n erst mal ihre Spielschulden im Rheinhafen begleichen, bevor Wirtschaftsförderungsregierungsrat Wessels denen zum Dumpingpreis ein Areal nachwirft, worauf Scope dann ART-trittbrettfahrenden Galerien zu Wucherpreisen eine Zeltstadt andreht! Der Rankhof wär ja offengestanden. Da kann man auch sehr gut zeltlen.

Aber wenn's nach Dir ginge, dürften blasierte Kulturfuzzis sowieso jederzeit überall alles. Wurst, was ihnen grad so durch den Kopf geistert und unbesehen, was die Gesetze dazu meinen.

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Wenn uns ...

... der Verlegerverband anhand deiner Beweisführung wegen Urheberrechtsverhöhnung einklagt, zahlst du die Rechnung.

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