supra, 19. März 2009 um 10:12:00 MEZ Abt. Ich bin ein Verbrecher Was ist der Unterschied zwischen Emile Zola und mir? Zola rief "j'accuse", ich muss konstatieren: "je suis accusé!" Polizist H. und seine Kollegin V. (Namen sind dem Delinquenten bekannt) entzogen mir gestern Abend das "Recht zum führen (sic) eines Fahrrads". Der Grund: Das verrate ich jetzt nicht (aber mehr als 1,19 Promille waren's nicht). Was heisst das nun: "Führen" eines Fahrrads? Bezeichnet dies den Besitz eines Velos? Oder das Schieben desselbigen? Wenn ich mich auf das Fahrrad setze und in dir Pedale trete, dann führe ich doch kein Fahrrad, sondern fahre Rad ... OK. Ich gebe ja zu, dass dies Spitzfindigkeiten sind, und diese haben wohl auch dazu geführt, dass Herr Hugendobler und Frau Vögtlin zu dieser Massnahme gegriffen haben. Und falls mich jemand beim Führen eines Fahrrad sehen sollte, weiss jetzt, dass ich gegen diese "Vorläufige Verfügung" zuwiderhandle!
SEFone, 19.03.09, 11:09
also nix mehr mit velo an die leine nehmen und gassi gehen? fahrradführer klingt doch eigentlich mehr nach tourismusbranche... ... Link ... Comment
fuzzy, 19.03.09, 11:24
Meld dich ...
... doch einfach als Fremdenführer! Soviel ich weiss gibt es keine Bestimmung, die das besoffene Reiten auf Touristen verbietet. Und die Connection hast du ja. ... Link ... Comment
ugugu, 19.03.09, 11:56
wie lange gilt so eine fahrradführerausweis-entzugsverfügugung? ... Link
supra, 19.03.09, 12:01
Das weiss ...
... ich noch nicht, weil das ein Richter entscheiden muss. Und den hat man gestern erstaunlicherweise nicht auch noch wachgerüttelt. Erstaunlicherweise deshalb, weil die nicht namentlich genannten PolizistInnen doch tatsächlich einen zusätzlichen Streifenwagen angefordert haben, als ich sie mit dem Vorwurf konfrontiert hatte, sie hätten mich als korrekt das Fahrrad Führender, von der Fussgängerzone auf den Marktplatz fahrend, beinahe angefahren! ... link ... Comment
lava, 19.03.09, 11:57
Und wie lange gilt das Führverbot? ... Link
mr41, 19.03.09, 12:32
aber ...
... es steht doch auf dem zettel, wie lang die verfügung gilt: 'während der Gültigkeit derselben'. ... link ... Comment
mr41, 19.03.09, 12:29
hatte...
... der männliche ordnungshüter wenigstens einen schnauz, so richtig stilecht? ... Link ... Comment
muller, 19.03.09, 12:38
schade...
...aber auch, dass du den Zeddel nicht mit gebührendem Respekt behandelst. Was denken denn die Frau oder der Herr Polizist wenn sie auf dem Internet diesem verrumpfelten Exemplar begegnen. ... Link ... Comment
lava, 19.03.09, 13:13
Und das Velo durftest du behalten?? Unverständlich, den Autorasern wird doch auch die Tatwaffe entzogen. ... Link
ugugu, 19.03.09, 13:45
ich denke auch, das beste wäre einstanzen und eine wöchentliche meldepflicht beim velokurier. ... link
et-voila, 19.03.09, 19:40
Mindestens 1 Monat ohne Fahrrad!
Art. 19 SVG Radfahrer 1 Kinder im vorschulpflichtigen Alter dürfen nicht rad fahren. 2 Ebenso wenig dürfen Personen Rad fahren, die sich infolge körperlicher oder geistiger Krankheiten oder Gebrechen nicht dafür eignen oder die an einer Sucht leiden, die die Fahreignung ausschliesst. Nötigenfalls hat die Behörde einer solchen Person das Rad fahren zu untersagen.1 3 In gleicher Weise kann der Wohnsitzkanton einem Radfahrer, der den Verkehr schwer oder mehrmals gefährdet hat oder in angetrunkenem Zustand gefahren ist, das Radfahren untersagen. Die Mindestdauer des Fahrverbotes beträgt einen Monat.2 4 Radfahrer, über deren Eignung Bedenken bestehen, können einer Prüfung unterworfen werden. ... link ... Comment
rottweiler, 19.03.09, 20:37
Hallo SUPRA
Bei mir waren es 3 Monate. Anno dazumal. Da waren drei, von der Autobahn-Polizei, mitten auf dem Marktplatz. Erst haben sie mich abgedrängt und dann angemacht und dann musste ich eins blasen. Die H_r_ns_hn_, das hat ihnen den Rest gegeben. (bei mir waren es auch nicht mehr wie 1,19) ... Link
supra, 19.03.09, 23:27
@ Rottweiler
Da ich mir doch nicht ganz ganz sicher bin im Walde der Anonymität, melde doch du dich bei mir ... ... link ... Comment Read more infamous news! |
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