supra, 8. November 2006 um 11:13:37 MEZ Abt. Kennen Sie den? Heute: Das Bundesgesetz zum Schutz öffentlicher Wappen und anderer öffentlicher Zeichen Das heisst es in Artikel 2: 1 Es ist untersagt, die nachgenannten Zeichen zu geschäftlichen Zwecken, namentlich als Bestandteile von Fabrik- oder Handelsmarken, auf Erzeugnissen oder auf der Verpackung von Erzeugnissen anzubringen, die zum Vertrieb als Ware bestimmt sind: die Wappen der Eidgenossenschaft oder der Kantone, solche Wappen darstellende Fahnen, das eidgenössische Kreuz, charakteristische Bestandteile von Kantonswappen oder andere Zeichen, die mit den genannten verwechselt werden können; die Worte «Schweizerwappen», «Schweizerkreuz» oder andere Angaben, die auf das eidgenössische Wappen oder Kreuz, auf das Wappen eines Kantons oder auf charakteristische Bestandteile von Kantonswappen hinweisen. Ja nicht einmal die Worte "Schweizerwappen" oder "Schweizerkreuz" sind erlaubt. Das dürfen nur der Bund, die Kantone und Gemeinden selbst. Aber was macht Swatch? Sie peppen überall ein Schweizerkreuz drauf. Heieiei. So eine Sauerei. Zeit für eine Massenklage oder wie das auch immer heisst, denn in Artikel 13 (sic!) lesen wir: ... Wappen, Fahnen oder andere Hoheitszeichen, Kontroll- und Garantie- Zeichen und —Stempel oder andere Bild- oder Wortzeichen benutzt, nachmacht oder nachahmt, Gegenstände verkauft, feilhält oder sonst in Verkehr bringt oder durch die Schweiz durchführt, ... wird mit Busse bis zu 5000 Franken oder mit Gefängnis bis zu zwei Monaten bestraft. Die beiden Strafen können verbunden und gegen Rückfällige bis auf das Doppelte erhöht werden.
Hayek ab in d Kischte.
fuzzy, 08.11.06, 12:10
how much is the fish?
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igittigitt, 08.11.06, 21:45
Stimmt leider nicht.
Jedenfalls nicht ganz. Denn als Verzierung dürfen die Wappen alleweil angebracht werden. ... Link ... Comment Read more infamous news! |
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Sperrfrist: 02.09.24, 09:53
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