Abt. bazille des Tages


Oder: Wer im Glashaus sitzt ...

Hin und wieder klopft sich die beste aller Basler Tageszeitungen gar währschaft auf die Schultern, manchmal so stark, dass sie ein bisschen Schlagseite bekommt. Wie heute Dienstag zum Beispiel:

"Weshalb nennt die baz «Esther G.», die Basler Hundebesitzerin, die wegen ihres aggressiven Pitbulls in die Schlagzeilen geraten ist, nicht mit vollem Namen?",

fragt Zwischenrufer Peter S.. Weil ja auch ohne ausgeschriebenem Nachnamen eh alle wissen, um wen es sich handelt? - zumal ja die Attribute, "eine der reichsten Frauen der Schweiz" den Kreis der Verdächtigen sowieso massiv einschränkt. Übrigens: Wer Esther G. in der Telefonbuchsite tel.search.ch eingibt, stösst in Basel auf lediglich 48 Einträge, die sich spielend auch für Gesellschaftsunkundige weiter einschränken lassen.

Dennoch antwortet sich Zwischenrufer tatsächlich selbst:

"Weil die baz den Persönlichkeitsschutz respektiert und der Auffassung ist, dass es im vorliegenden Fall keine Rechtfertigungsgründe für eine Verletzung der Privatsphäre der Frau gibt."

Peter S. beruft sich dabei auf Richtlinie 7.6. des Presserats, wonach eine Namensnennung dann zulässig ist, wenn die betroffene Person ihr Einverständnis gegeben hat, wenn die Nennung durch ein überwiegendes öffentliches Interesse gerechtfertigt ist, wenn sie ein politisches Amt oder eine staatliche Funktion innehat und die Vorwürfe mit dieser Funktion in Zusammenhang stehen. Bei Esther G. sei diese Nennungsbefugnis nicht gegeben:

"Sie ist zwar eine «Person des öffentlichen Interesses»; die Hundegeschichte indes steht in keinerlei Zusammenhang zu ihrer öffentlichen oder beruflichen Funktion."

Jetzt aber kommt, was die meisten infamy-LeserInnen ja bereits wissen: Diese ehrenhaften Schutzwürdigkeitsbehauptungen hat aber die beste aller Basler Tageszeitungen nicht daran gehindert, ein Foto von Esther G. zu veröffentlichen. Wie heisst es doch so schön in den von Peter S. zitierten Richtlinien des Presserats:

Fotografien und Fernsehbilder von Personen des öffentlichen Lebens haben dem Umstand Rechnung zu tragen, dass auch diese Personen ein Recht auf eine Privatsphäre und auf ihr eigenes Bild haben.


Ich hab auch ...

... ein Recht auf mein eigenes Bild!

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lieber supra,

geschichte gut, aber layout höchstens ein 3,5. warum wann was? fett, kursiv, klein? hilf mir! wenn ich's versteh, mach ich die bazille zum bazismus. und jetzt: en guete!

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hüch!

das wird ihn aber wurmen.

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du sollst heute buben hüten

und nicht über layout brüten!

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Wieso, weshalb, warum. Frag nicht, mach's besser, bzw. verbessere es halt!

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