Abt. Mikropolitik - heute: me vs. NR Beat Jans


Heute Sonnenbrand geholt beim Info-Spaziergang mit dem Dutzend Mitgliedern zwischen 5 und 50 Jahren des Komitees "Grün muss grün bleiben" durch die Stadt. Eindruck aus vielen Gesprächen: Architekten (insbesondere der eine, zufällig erwischte, aus dem Hause Herzog & de Meuron) und Angestellte des Bau- und Verkehrsdepartementes überbeissen bei dem Thema massiv. Alle anderen sind spontan für das Anliegen. Auf der Erlenmatt, wo Tout Bâle u.a durch die "Blickfang" schlenderte, mit SP-Nationalrat Beat Jans heftig ins Diskutieren gekommen. Er will "2 X Nein", ich will "2 X Ja". Etwas gar paternalistisch meint er im Laufe der Diskussion: "Auch bei einem doppelten Nein müsst ihr euch keine Sorgen machen!" Ich versteh den Satz nicht. Und er bleibt auch unerklärt. Dann aber doppelt er nach: Wenn die Initiative angenommen wird, werde auf ewig in der Verfassung festgeschrieben, wo die Familiengärten zu sein hätten. Das gehe doch nicht! Ich, etwas freihändig, argumentiere dagegen, es liege doch nach der Annahme an der Kreativität des Grossen Rates, wie er die unformulierte Initative umsetzen wolle. Das müsse doch nicht über eine Verfassungsänderung geschehen. Doch, sagt Jans, jede Initative ergebe eine Verfassungsänderung, denn es gebe keine Gesetzesinitative hierzulande. Er wisse das, immerhin unterrichte er Staatskunde. Wir gehen unversöhnt auseinander. Und das ist ok so. Ich aber bleibe skeptisch. Und schaue nach. Im Gesetz betreffend Initiative und Referendum vom 16. Januar 1991. Dort steht in Artikel 22:

Nehmen die Stimmberechtigten in der Volksabstimmung eine unformulierte Initiative oder einen unformulierten Gegenvorschlag an, so arbeitet der Grosse Rat unverzüglich eine Vorlage, welche die Anliegen erfüllt, aus. 2 Der Vorlage, welche die Anliegen der unformulierten Initiative erfüllt, kann der Grosse Rat einen formulierten Gegenvorschlag gegenüberstellen. 3 Der Grosse Rat kann entweder den Regierungsrat oder eine Grossratskommission mit der Ausarbeitung einer Vorlage beauftragen. Diese haben innert einem Jahr schriftlich zu berichten. 4 Die Vorlage und gegebenenfalls der Gegenvorschlag sind den Stimmberechtigten zum definitiven Entscheid vorzulegen.
Da steht nichts von einer zwingenden Verfassungsänderung! Es wäre, analog zum "Grossratsbeschluss betreffend «Messezentrum Basel 2012. Festsetzung eines Bebauungsplans für das Areal Messezentrum Basel im Bereich Riehenring, Riehenstrasse, Mattenstrasse, Bleichestrasse, Isteinerstrasse, Erlenstrasse, Messeplatz, Feldbergstrasse, Sperrstrasse sowie Genehmigung von Finanzierungsbeiträgen»", der am 1. Juni 2008 angenommen worden war, sehr wohl möglich, die jetzt als Familiengartenareale genutzten Flächen entsprechenden Zonen zuzuweisen. Das kann im Rahmen der kommenden Zonenplanrevision erfolgen. Und es war sogar bereits im ursprünglichen Gegenvorschlag des Regierungsrates vorgesehen in der Form eines "Gesetz über Freizeitgärten", das in Artikel 4 eine eigene Familiengartenzone ermöglichte:
§ 4. Die Bereitstellung und langfristige Sicherung eines genügenden Angebots an Freizeitgärten werden insbesondere gewährleistet durch: a) Ausscheidung und Bezeichnung von Arealen in einer geeigneten Zone in Zonenplänen;
b) Abschluss langfristiger Nutzungsverträge mit der Eigentümerschaft geeigneter Areale.
Fazit: Das Anliegen der Familiengarteninitiative kann umgesetzt werden, ohne an der Verfassung zu schrauben. Die Behauptung von Nationalrat Beat Jans, angeführt als triftiges Argument, warum die Initative zu starr und darum abzulehnen sei, ist folglich falsch.
Ich fühl mich in meiner Skepsis wiedermal vollauf bestätigt! Wer belegen kann, das Jans doch recht hat, ist herzlich eingeladen, das in den Kommentaren zu zeigen.


Aber der war doch auch einmal Grossrat....

Und er rühmt sich sogar noch, dass er Staatskunde unterichtet!! Auweia! Ja, auf Bundesebene (wo er nun agiert!), gibt es keine Gesetzesinitiative, auf Kantonsebene aber kann es dies sehr wohl geben, und in BS gibts das auch. Müsste er das nicht wissen?

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Entgegnung

1. Es ist interessant zu erleben, wie eine privat begonnene Diskussionen verzerrt in die Öffentlichkeit getragen wird.

2. Es stimmt nicht, dass ich Staatskunde unterrichte sondern "Recht und Politik im Natur- und Landschaftsschutz".

3. Es ist richtig: Ich habe im Gespräch einen Fehler gemacht, indem ich gesagt habe, es gäbe keine Gesetzesinitiativen. Für diesen Fehler bitte ich um Entschuldigung. Darum hätte ich auch gebeten, wenn Herr "patpatpat“ mich korrekterweise persönlich auf den Fehler aufmerksam gemacht hätte.

4. Meine Schlussfolgerung - und darum ging es in diesem sehr einseitig wiedergegebenen Gespräch - ist trotzdem völlig richtig. „Die Initiative ist zu starr und genau deshalb abzulehnen."

Der Initiativetext ist diesbezüglich klipp und klar:
"Die unterzeichneten, im Kanton Basel-Stadt stimmberechtigten Personen verlangen, dass die zuständigen Behörden im Kanton Basel-Stadt für sämtliche bestehende Familiengartenareale im Gebiet der Stadt Basel am heutigen Ort und in der bisherigen Grösse im Zonenplan der Stadt Basel eine besondere Familiengartenzone festsetzen und damit die Weiterführung der bestehenden Familiengartenareale sichern.“
Dafür muss nicht nur der Zonenplan, sondern auch das Bau- und Planungsgesetz (BPG) geändert werden, weil es bisher gar keine Familiengartenzone gibt

Die Initiative verhindert ohne wenn und aber, dass auf dem privaten Gartenareal neben Wohnungen auch öffentlich zugängliche Spielplätze und Frei- und Grünzonen geschaffen werden können. Konkret würden 10 ha im Richtplan geplante neue öffentliche Grünanlagen wegfallen (das ist mehr als zweimal die Fläche des Schützenmattparks). Sogar der mittelfristig geplante Ausbau der Rudolf Steiner-Schule auf dem Bruderholz wäre dann nicht mehr möglich, weil die angrenzende, heute mit Freizeitgärten belegte Re- servefläche von der Zone für Nutzungen im öffentlichen Interesse in eine Freizeitgartenzone überführt werden müsste.

Die Initiative schafft eine ausserordentlich starre Situation. Was ist, wenn wie patpatpat suggeriert, der Regierungsrat und der Grosse Rat eines Tages trotz eines Ja zu Initiative hingeht, eine Neueinzonung vornimmt und einen Familiengarten verschiebt. Der betroffene Gartenbesitzer könnte dann gegen diesen Entscheid klagen. Und die Möglichkeit dass er recht erhält, weil die Umzonung gegen einen Volksentscheid verstösst, ist gegeben.

Diese starre Regelung ist unnötig. Denn die Familiengärtner können schon heute gegen jede Zonenplanänderung das Referendum ergreifen.

Die starre Initiative ist auch deshalb unverständlich, weil die Nachfrage aus Basel für Familiengärten inzwischen sehr gering ist. So gering, dass Gartenpächterinnen und Gartenpächter aus in Umlandgemeinden gelegenen Arealen aufgenommen werden mussten. Diese Nachbargemeinden planen ihrerseits bauliche Entwicklungen auf ihren Gartenarealen. Derzeit sind etwas über 10% der von der Stadtgärtnerei verwalteten Gartenparzellen von nicht im Kanton wohnhaften Personen gepachtet. Sogar die Gartenareale sind inzwischen eine Zentrumsleistung unseres Stadt-Kantons! Und das soll zementiert werden.

Angesichts der geringeren Nachfrage bestünde ein Spielraum zur schrittweisen Umnutzung eines begrenzten Anteils der Gartenareale bis zum Jahr 2030. Wenn ein Gartenangebot von ungefähr 80% des heutigen Umfangs gesichert wird, kann allen betroffenen Pächterinnen und Pächtern, die dies wünschen, Ersatz auf anderen frei werdenden Gartenparzellen angeboten werden und es stehen weiterhin ausreichend frei werdende Gärten für neue Interessentinnen und Interessenten aus Basel zur Verfügung. Deshalb müssen sich die Familiengärtner auch bei einem zweifachen Nein keine Sorgen machen.

Vor diesem Hintergrund ist der Anspruch der Initianten und der SVP, dass die Gartenfläche auf unbestimmte Zeit zu fixieren, unnötig und unverständlich. Die Initiative schafft gefährliche Sonderrechte für eine einzelne Interessengruppe. Keine andere Interessengruppe beansprucht ein solches Recht für sich. Weder die Fussgänger, noch die Velofahrer, noch die Kinder oder die Sportler beanspruchen eine fixe Fläche in der Zonenplanung für sich.

Beat Jans, Nationalrat

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Sehr geehrter Beat Jans

Vielen Dank für Ihre ausführliche Entgegnung hier bei infamy! Erlauben Sie, dass ich darauf repliziere.

zu 1.: Es ist Abstimmungskampf. Sie sind Nationalrat. Ich hab, gemeinsam mit anderen, Flugblätter verteilt und war insofern klar erkennbar als Interessenvertreter. Wir waren auf öffentlichem Grund. Wir haben über ein lokalpolitisches Thema diskutiert. Nicht über unsere Kinder oder Ferienpläne oder den Gesundheitszustand unserer Eltern o.ä. Und wir befinden uns im 21. Jahrhundert. Es erstaunt mich ein wenig, dass es sie erstaunt, dass eine halböffentliche Diskussion über ein so brisantes Thema im Netz auftaucht. Sie bleiben leider eine Erklärung schuldig, was Sie mit "verzerrt" meinen. Meiner Meinung nach habe ich Ihre Position nahezu 1:1 und adäquat wiedergegeben. Sie verlangen ein 2XNein. Und Sie halten die Initiative für zu starr. Das ist meiner Darstellung problemlos und unverzerrt zu entnehmen. Sie wiederholen sie ja ausführlich in Ihrer Reaktion hier.

zu 2.: Tut mir leid, wenn ich zu "Staatskunde" verkürzte, was ich unscharf in der Erinnerung hatte von "Recht und Politik im Natur- und Landschaftsschutz".

zu 3.: Ich habe im Gespräch, wie im Posting beschrieben, dagegengehalten, dass ich überzeugt bin, dass es keine Verfassungsänderung brauche, wenn die Initiative angenommen würde. Sie beharrten in der Diskussion auf Ihrem Standpunkt. Was meinen Sie mit "korrekterweise auf den Fehler aufmerksam gemacht hätte"? Hätte ich Sie, vor dem Posting, anrufen sollen und Sie über Ihren Fehler aufklären? Und erst dann das Posting schreiben? Nun ja, das ist Geschmackssache. Ich finde es etwas viel verlangt. Immerhin sind Sie Nationalrat. Und waren zehn Jahre lang Grossrat. Da scheint es mir legitim, publik zu machen, dass Sie dennoch mit einem offensichtlich und objektiv falschen Argument gegen eine Sache antreten, die ich befürworte. Man nennt es Abstimmungskampf, wenn ich mich recht erinnere. Und der findet auf der Sachebene nun mal mit harten, aber fairen Mitteln statt. Denn, nota bene, persönlich habe ich überhaupt nichts gegen Sie!

zu 4.: Wenn die Initiative angenommen wird, ist erneut der Grosse Rat gefragt. Dann geht es darum, dass er zusammen mit den Initianten eine Vorlage ausarbeitet, die die Forderung der Initiative erfüllt. Und diese neue Vorlage wird dann erneut - eventuell - zur Abstimmung gelangen. Der politische Prozess und das Feilschen um die konkrete Umsetzung des Wortlautes der Initiative ist mit ihrer Annahme noch lange nicht beendet. Und wenn Sie jetzt behaupten, dass danach auf Teilen der Familiengartenareale KEINE Spielplätze oder parkähnliche Bereiche geschaffen werden könnten, und bei jeder kleinsten Arrondierung der Areale eine Einsprache drohe, ist es eben genau das: eine Behauptung.

Nichts gegen die Steiner-Schule. Aber warum werfen Sie sich hier mit dieser Verve in die Bresche für dieses - bei aller Sympathie - marginale Einzelinteresse? Und, erlauben Sie den kleinen Hinweis: Der Trennstrich zu viel bei "Re- servefläche" verrät, dass sie den Satz 1:1 per copy-paste aus dem ursprünglichen Gegenvorschlag des Regierungsrates, Seite 9, übernommen haben. Schon damals fragte ich mich, warum die Steiner-Schule es so prominent dorthin geschafft hatte...

Die Nachfrage nach Gärten ist übrigens NICHT "sehr gering", wie sie behaupten. Sie ist leicht sinkend, dem ist so. Eine Folge davon sind kürzere Wartefristen als vor 20 Jahren, als es noch 5 Jahre und mehr dauerte, bis jemand einen Garten zugesprochen bekam. Wäre das ihr Idealzustand, wenn es ellenlange Wartelisten gäbe? Wenn mehr Leute in der Stadt wohnen, wird auch die Nachfrage wieder deutlich steigen. Insbesondere in der ausländischen Wohnbevölkerung besteht heute schon ein ungebrochen grosses, teilweise ungestilltes Bedürfnis nach einem Garten. Unter Stichwort "Integration" sollte Ihnen dies eigentlich ein deutliches Zeichen sein! Meist sind auf der Website der Stadtgärtnerei nur ein paar wenige Gärten als “freie” im Angebot. Insgesamt verwaltet die Stadtgärtnerei rund 5’700 Gärten. Wären so wenig Wohnungen in der Stadt leer, wie jeweils Gärten, herrschte eine akute, unhaltbare Wohnungsnot. Mit demselben Massstab gemessen, müsste man in Basel also eigentlich heute von einer “Gartennot” sprechen. Zudem wird das Angebot an Familiengärten kaum aktiv beworben. Wissen Sie, wie einfach es eigentlich ist, einen Garten zu erhalten? Kennen Sie die sehr liberalen Vorschriften, die auf den Gärten gelten?

Und dass auch Leute, die nicht in Basel-Stadt wohnen, einen von Basel-Stadt verwalteten Garten bebauen, hat einen etwas anderen Hintergrund, als Sie beschreiben. Tatsache ist, dass ziemlich genau die Hälfte aller Gärten, die die Stadtgärtnerei von Basel-Stadt verwaltet, sich im Kanton Baselland und in Frankreich befindet. In der Stadt alleine hätte es nie genug Platz, um das grosse Bedürfnis der StädterInnen nach einem Garten zu stillen. Ohne die ausserkantonalen Areale könnten von 9 StädterInnen, die einen Gärten möchten, schon heute nur 5 einen erhalten. Wenn die Gärten gemäss "Stadtrandentwicklung" überbaut wären, dürften – ohne Areale in Frankreich und Baselland – sogar nur 3 StädterInnen von 9, die einen Garten möchten, auch tatsächlich einen bebauen! Dann hätten Sie wieder Ihre jahrelangen Wartefristen! Als kleines Danke für diese grosszügige Geste zugunsten der städtischen Lebensqualität ist es wohl nicht zu viel verlangt, wenn einer von zehn Gärten an jemanden aus dem Baselbiet verpachtet wird. Nicht zuletzt wohnen wohl hunderte von Menschen nur noch darum in Basel-Stadt, weil sie im Kanton Baselland einen Garten bebauen dürfen als Ausgleich zum Stadtleben. Insofern trägt Baselland, indem es Boden für Gärten zur Verfügung stellt, mittelbar auch zur EinwoherInnenzahl von Basel-Stadt bei! Mit Verlaub, wer wie Sie meint, unter Berufung auf einen antiquierten pseudo-Gegensatz zwischen Baselland und Basel-Stadt dieses partnerschaftliche Verhältnis in Gartenfragen attackieren zu müssen, vertritt einen engherzigen Kantönligeist, der vielleicht ins 19. Jahrhundert, aber sicher nicht ins 21., passt.

"Gefährliche Sonderrechte" in der Zonenplanung? Die gibt es tatsächlich, Beat Jans. Aber nicht dort, wo Sie sie behaupten. Die "gefährlichen Sonderrechte" besitzt die Chemie- und Pharmaindustrie in der Zonenplanung, wenn es um ihre Baubedürfnisse geht. Und "gefährliche Sonderrechte" in Basel besitzt der Chemie-, Pharma- und Bankensektor, wenn er sich seine Steuersenkungen von den eigenen Angestellten im Grossen Rat auf den Leib schneidern lassen kann, wie vergangenen Herbst geschehen und auch von Ihnen als Grossrat durchgewinkt. "Gefährliche Sonderrechte" besitzt die Baulobby, wenn der Kanton für sie "Investorengespräche" (jüngste Ausgabe: 28.10.2010) organisiert, um ihr sein Tafelsilber anzudienen. Aber keinerlei "gefährlichen Sonderrechte" beanspruchen hingegen die Familiengärten, wie Sie polemisch behaupten! Die FamileingärtnerInnen setzen sich einzig und allein mit legitimen demokratischen Mitteln für ihre seit Jahrzehnten gehegten und gepflegten Areale ein.

mit freundlichen Grüssen

Patrik Tschudin

Um Missverständnisse, Vorurteile und falsche Behauptungen kümmert sich die Rubrik "Häufige Fragen" drüben bei Grün muss grün bleiben". Vielleicht wollen Sie mal vorbeischauen?

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Ich werde ja nicht eingeladen, mir verspricht man keine Gurken. Kein Wunder, wenn ich zweimal NEIN stimmen werde.

Übrigens: Das einzige Mal, als ich in einem Schrebergarten eingeladen war, musste ich mir einen Nachmittag lang anhören, wie wenig unsere türkischen MitbewohnerInnen wert sind. Es waren Gärtner, die gerne SVP gewählt hätten, wenn sie gekonnt hätten ...

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@supra

Dein Osternestli versteck extra ich hier vis-à-vis auf der Milchsuppe! Dann darfst Du Dich auf mindestens zwei Dutzend Sprachen, darunter auch Schwyzerdütsch, durchfragen bis zum richtigen Garten. Und irgendwann musst Du mir unter dem Zwetschgenbaum mal erklären, warum Du so auf Beton stehst!

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