Abt. alte Männer und ihre Ideen - heute: Scharia


SCHweiz - SCHaria: Nur weil beide mit "Sch" beginnen, müssen sie ja nicht zwingend was miteinander zu tun haben. Anders sieht das Christian Giordano von der Uni Fribourg. Er sorgt kurz vor seiner Pensionierung breit für Aufsehen mit seinen paar Zeilen im Magazin "Tangram" der Eidgenössischen Kommisssion gegen Rassismus unter dem Titel "Rechtspluralismus: ein Instrument für den Multikulturalismus?". Da steht u.a.:

Der Rechtspluralismus – der sich vor allem in Aspekten des Zivil- und Familienrechts sowie Finanz- und Wirtschaftsrechts aufdrängt – möchte natürlich keine parallelen und autonomen Rechtsprechungen errichten. Es geht eher darum, in einigen Bereichen des gesetzten Rechts Mechanismen einzuführen, die den kulturellen Eigenheiten Rechnung tragen. Selbstverständlich muss die Hierarchie, auf welcher das Rechtssystem beruht, respektiert werden, um die Rechtsgültigkeit der Verfassung, die säkular sein muss, die Menschenrechte und die demokratischen Grundprinzipien zu garantieren. Hinzu kommt aber, dass die Individuen die freie Wahl haben sollten, zu entscheiden, welcher Rechtsprechung sie unterworfen werden möchten.
In der NZZ gestern präzisiert er:
Der Staat müsse Scharia- und andere religiöse Gerichte für Immigranten in der Schweiz anerkennen. Dabei denkt er vor allem an Prozesse in Zivilsachen, aber auch bei Delikten bis zur Körperverletzung.
Nun ja. Es kann ja jeder seine Meinung haben und äussern, wie's ihm gefällt. In der Sache schreibt das deutsche, von Evangelen finanzierte Institut für Islamfragen:
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat 2001 und 2003 im Zusammenhang mit der Bestätigung der Rechtmäßigkeit des Verbots der türkischen „Refah Partisi“ (Necmettin Erbakan) die Unvereinbarkeit der Scharia mit den Menschenrechten festgestellt. In fünf Bereichen sind die bis heute geltenden Scharia-Bestimmungen nicht mit den Menschenrechten vereinbar: 1. Körperstrafen (Verstoß gegen Art. 5 der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“, Verbot inhumaner Strafen, der Folter und erniedrigender Behandlung), 2. Religionsfreiheit (Benachteiligung anderer Religionen: Verstoß gegen Art. 18 AEMR), 3. Apostasie („Abfall vom Islam“, Verstoß gegen Art. 18 AEMR), 4. Im Blick auf die militante Konzeption von „Dschihad“ (Verstoß gegen Art.3, Recht auf Leben) und 5. hinsichtlich der Frauenfrage (Verstöße gegen Art. 16 AEMR und Art. 7, Gleichberechtigungsgrundsatz).
Damit sollte die Debatte eigentlich beendet sein. Und übrigens dreht sich die Sonne um die Erde! Da hat's noch more of that Jazz!


Wenn dir ...

... ein deutsches Gerichtsurteil reicht, um die Diskussion zu beenden, dürfte die Einstufung der PKK als kriminelle Organisation für dich ebenfalls okay sein. Origineller wäre freilich, das Opfer dürfte wählen, nach welchem Recht der Täter büssen müsste.

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Wer lesen kann, ist klar im Vorteil

Im Artikel steht:
"Die Menschenrechte müssen natürlich auch vor einem Schweizer Scharia-Gericht vollumfänglich gewahrt bleiben".
Also nix mit Menschenrechte ausser Kraft setzen.

Und man könnte ja auch einfach mal nüchtern über die Vor- und Nachteile nachdenken, statt gleich den Igel zu machen. Mich beschäftigt dabei vor allem die folgende Aussage im NZZ-Artikel:

"Giordano sagt, dass es bereits heute eine eigene Gerichtsbarkeit von Immigranten gebe – allerdings im Verborgenen. Als Prozess-Gutachter wisse er, dass im Zusammenhang mit der albanischen Blutrache quasioffizielle Vermittler tätig seien. Diese seien vergleichbar mit einem Friedensrichter. Giordano vermutet zudem, dass in der Schweiz Scharia-Gerichte bestünden, die allerdings jeder Kontrolle entzogen seien."

Wenn diese Gerichtsbarkeit längst Realität ist, kann man auf verschiedene Art und Weise damit umgehen:
- Ignorieren und so tun, als gäbe es das gar nicht
- Strikt verbieten und systematisch verfolgen
- Regulieren und damit auch auf unsere Werte&Normen und Gesetzgebung verpflichten, wie im Artikel vorgeschlagen

Ich weiss nicht, welches die beste Lösung für alle Beteiligten ist. Aber ich bin halt auch kein gelehrter Rechtsprofessor wie Dr. iur. patpatpat

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Kein

deutsches, sondern eines des Gerichtshofs für Menschenrechte. Steht ja da. Wie kommst Du auf "deutsches"?

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Äh ...

... öh ... deutsches Institut und Gerichtshof kurzerhand zusammengehängt. Schreibs meiner Verschlafenheit zu. Aber hey, ist doch eh alles dasselbe, und gegen Balkanraser haben beide nix geholfen. Her mit der Scharia!

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und wenn...

... die Scharia unterschiedliche strafmasse kennt, je nach dem, ob es sich bei den opfern der raserei um gläubige oder nicht-gläubige handelt?

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dann nicht.

aber das aug-um-aug-prinzip, auf das man die scharia der einfachheit halber ja gern reduziert, würde dem, was die "newsnetz-user" in ihren kommentaren unter den raserunfallmeldungen jeweils fordern, vielleicht doch eher entsprechen als das geltende recht.

p.s. als bekennender verehrer haile selassies bestehe ich natürlich darauf, nach den grundsätzen des rastafarismus abgeurteilt zu werden.

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um 'auge um auge'...

... umzusetzen, brauchts keine scharia. es reicht eine strenge anwendung der christlich-jüdischen tradition.

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Die Einführung der Scharia hätte keine...

...Chance, da sie bei der erstbesten Klage mit Berufung auf das per Verfassung garantierte Grundrecht "Glaubensfreiheit" als verfassungswidrig entlarvt würde.

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Astreine Gutmenschensch***, das.

Leute, die für Rechtspluralismus plädieren, nehmen für sich in Anspruch, die kulturellen Eigenheiten anderer zu respektieren. Manche dieser Leute halten die Menschenrechte für imperialistisches Gewäsch, das diesen Eigenheiten nicht gerecht werde. Mit dem Argument: "weil es ja eh praktiziert werde, also aufnehmen und regulieren" legitimiert man aber noch jede Barbarei. Und diese kulturrelative Haltung, die selbst vor dem Infragestellung der Menschenrechte nicht zurückschreckt, ist ethischer Relativismus der übelsten Sorte: "Kuck mal die Muslime, die sind ja so anders, die haben ja Mühe mit der Demokratie, und die Frauen haben gar nichts dagegen, dass sie zur Ehe gezwungen werden, das können wir ja nicht verstehen, das ist eine Kulturfrage." Meine Fresse. Wer verneint, dass es Dinge gibt, die für alle Menschen wichtig für ein würdevolles Leben sind (z. B. frei seine Meinung zu sagen, frei seinen Partner wählen zu dürfen, frei zu über die Gestaltung seines Lebens zu entscheiden), und wer meint, das strebten eben nicht alle an, weil eben, Kultur und so, der ist ein mieser Sozialtourist. Nur ein Rechtssystem, das wesentlich darauf aufbaut, alle gleich zu behandeln, kann diesem Anspruch gerecht werden. Das trifft auf die Scharia nicht zu.

Ich kann gar nicht mehr aufhören, mich aufzuregen.

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@rasputin

Sicher hat es dir Spass gemacht, einfach mal ohne gross nachzudenken anderen Leuten irgendwelche Dinge unterzujubeln, die sie nie gesagt oder gedacht haben.

Aber jetzt wisch mal den Schaum vom Mund und mach einen konkreten Vorschlag, wie diese illegalen "Gerichte" Deiner Meinung nach zu verhindern sind. Dabei solltest Du bedenken, dass es keineswegs nur um böse Jugo-Moslems geht, sondern auch um tamilische Hindus, Schweizer Juden, Buddhisten, etc... aber vielleicht ist dir das ja zu kompliziert.

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friede sei mit euch!

Rasputins Rede strahlen wir als Neujahrsansprache aus. M2o3 darf wählen, ob er von einem tamilischen Schnellgericht oder vom Anführer der Kirche Jesu Christi der Heiligen der letzten Tage gerichtet werden will. Wer infamen Glaubens ist, kann sich auch vor dem infamy-Tribunal verantworten. Je nach Delikt kriegt er es allerdings mit Scharfrichter Friedman zu tun.

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Rechtspluralismus: ein Instrument für den Multikulturalismus?

Ich kann leider nicht genug Italienisch, um den Aufsatz in voller Länge lesen zu können. Deshalb muss ich mich mit der Zusammenfassung begnügen. Beide sind übrigens im TANGRAM 22 (PDF, 3.1MB) zu finden.

Rechtspluralismus: ein Instrument für den Multikulturalismus?

Der Rechtspluralismus ist in fast allen Gesellschaften mit ethnischer und kultureller
Vielfalt eine Realität. Er wird zwar meistens offiziell nicht anerkannt, ja sogar ignoriert, verneint und bekämpft, weil er als Gefahr für den gesellschaftlichen Zusammenhalt wahrgenommen wird. Ein Beispiel neueren Datums ist die Polemik in Grossbritannien, die durch die Erklärung des Erzbischofs von Canterbury entfacht wurde. Er hatte die Idee ausgesprochen, Elemente des islamischen Rechts ins britische Gewohnheitsrecht zu integrieren. Der Rechtspluralismus stellt die tief verankerten Mythen der Rechtsdoktrin wie die Einheit der westlichen Rechtssysteme in Frage. Sein deklariertes Ziel ist die Anerkennung der kulturellen Vielfalt und der unterschiedlichen Ansprüche an das Recht.

Der Rechtspluralismus – der sich vor allem in Aspekten des Zivil- und Familienrechts sowie Finanz- und Wirtschaftsrechts aufdrängt – möchte natürlich keine parallelen und autonomen Rechtsprechungen errichten. Es geht eher darum, in einigen Bereichen des gesetzten Rechts Mechanismen einzuführen, die den kulturellen Eigenheiten Rechnung tragen. Selbstverständlich muss die Hierarchie, auf welcher das Rechtssystem beruht, respektiert werden, um die Rechtsgültigkeit der Verfassung, die säkular sein muss, die Menschenrechte und die demokratischen Grundprinzipien zu garantieren. Hinzu kommt aber, dass die Individuen die freie Wahl haben sollten, zu entscheiden, welcher Rechtsprechung sie unterworfen werden möchten.

Der Rechtspluralismus ist sicherlich kein Wundermittel. Aber er ist wohl die bessere Lösung, als die Augen vor den parallelen Rechtsprechungen zu verschliessen, die in den europäischen Ländern bereits existieren und ohne jegliche staatliche Kontrolle angewandt werden. Ein weiterer Vorteil des Rechtspluralismus wäre, dass die europäische Rechtsetzung dadurch weniger dogmatisch würde, was längerfristig der Integration dienen würde.

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Das Ganze klingt ...

... mir ein bisschen zu sehr nach "Freie Fahrt für freie Bürger": Und was ist mit der Beschneidung von Frauen, die ja ebenfalls durchgeführt wird? Soll man die – Ethikpluralismus – ebenfalls zulassen? Soll man im Ernst – um ein Beispiel aus Giordanos Schrift zu nehmen – Racheakte unter Albanern in der Schweiz nicht mehr mit Schweizer Gerichtsbarkeit beurteilen können, nur weil es in irgend einem Hinterhof irgendein Partiarch gibt, der zu schlichten versucht?

Und der fuzzy sollte als Scharia-Strafe für solche Comments freiwliig seine Tastatur fressen.

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... und noch eine baz-ille:

Gemeint ist für einmal nicht unsere geliebte, weil beste aller Basler Tageszeitungen, sondern die Fatawa (Rechtsgutachten) des ehemaligen höchsten Rechtsgutachters Saudi-Arabiens, Scheich Abdul-Aziz Ibn Baz

Frage: "Wird das Beten ungültig, wenn ein Hase vor einem Betenden vorüber läuft?"

Antwort: "Wenn ein Hase, eine Ziege oder ein anderes Tier sich vor einem Betenden bewegen, bleibt das Gebet gültig. Die [muslimischen] Rechtsgelehrten sind sich darüber einig, dass nur drei Wesen das Gebet ungültig machen: Eine erwachsene Frau, [von allem] ein schwarzer Hund und ein Esel." Klingt doch irgendwie so einleuchtend, dass wir eingentlich gar keine islamische Sondergesetzgebung brauchen hier in unserem Lande.

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aber, aber ...

... dass ausgerechnet der feingeist- und -nervige supra so uninspiriert und primitiv auf eine durchaus spannende, wenn auch völlig theoretische diskussion reagiert. ich bin ja eigentlich für unbedingte rechtsgleichheit. aber gleich ist nicht immer gerecht. mir gibt diediskussion ziemlich stoff zum nachdenken. und rasputin: was die frauenbeschneidung angeht, würde die ja wohl unter die praktiken fallen, die mit internationalem recht nicht vereinbar und als solche verboten sind und bleiben. übrigens: warum seh ich hier so wenig über palästina?

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was gibt...

... Dir anlass zu sagen, die diskussion sei 'völlig theoretisch', friedman? wenn sogar richter, die täglich mit rechtsfällen mit scharia-anhängern zu tun haben, sich mit dem gedanken individuell wählbarer rechtssysteme auseinander setzen, scheint mir die idee nicht ganz so fern von der umsetzung zu sein.

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träum (oder albträum) weiter

zu unseren - oder mindestens meinen lebenszeiten - werd ich keinen rechtspluralismus erleben und es geht auch durchaus nicht nur um die sharia. mach dir lieber mal gedanken, wie man gegen den ausrottungskrieg gegen die palästinenser unternehmen könnte.

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ich albträume!

wer die grundlagen des römischen rechtssystems in frage stellt, muss schon eine valable alternative zu bieten haben, und die sehe ich im geschreibsel des obigen profs aus Fribourg nicht.

und zu Palästina... habe ich immer öfter den eindruck, es sei schon alles gesagt worden.

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das römische ...

... recht ist allenfalls eine grundlage, aber nicht der weisheit letzter schluss. deshalb gibts ja zum beispiel auch sowas wie den code civil.

und zu palästina ist alles gesagt? eigenartige haltung. die nordamerikanischen indigenen oder afroamerikaner haben glaube ich bis heute nicht das gefühl, dass ihr thema abgeschlossen ist. auch wenn ihnen aktuell niemand bomben auf die köpfe wirft, die äcker umpflügt und die häuser einreisst.

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