Mittwoch, 17. Juni 2015
patpatpat, 17. Juni 2015 um 09:12:00 MESZ Abt. Gretchenfrage - heute: Wie hast Du's mit den Hubbardisten? Die CVP, in Religionsfragen vielleicht sensibler als andere, reagierte gestern ziemlich gereizt auf die Tatsache, dass das AWA die Hubbardisten als "religiöse Gemeinschaft" im Sinne von Arbeitsgesetz §3a durchgehen lässt. Drum nochmals kurz von ganz vorne: Die Genealogie der Sache ist recht simpel. Das Hubbardisten-HQ ist offen auch an Sonn- und Feiertagen, wie ich mehrfach beobachtete. Auf Anfrage beim AWA ob die Hubbardisten denn eine Bewilligung für Sonntagsöffnungszeiten für ihren Laden haben, kommt von dort die Antwort, das sei ein Kurslokal, drum können die auch am Sonntag Kurse und Bücher verkaufen. Auf die zweite Anfrage, ob die denn eine Bewilligung für Sonntagsarbeit gemäss Arbeitsgesetz hätten, kommt die zweite Antwort von dort, das sei eine religiöse Gemeinschaft nach Arbeitsgesetz §3a und drum von der Pflicht zur Einhaltung des Gesetzes entbunden, das SECO decke diese Einteilung der Hubbardisten. Das ist der arbeitsrechtliche Aspekt. Soweit ich sehe, ist das "lediglich" ein Verwaltungsakt. Und ist keine Anerkennung der Hubbardisten, wie sie die Aleviten erhielten durch den Grossen Rat, nach den Spielregeln von Artikel 133 der baselstädtischen Kantonsverfassung. Die Frage, die die CVP implizit stellt, ist durchaus berechtigt: Wie kommt das AWA (gedeckt vom SECO) dazu, einer Gruppierung den Status "religiöse Gemeinschaft" zuzuerkennen (mit den genannten arbeitsrechtlichen Folgen), bevor diese das Prädikat "kantonal anerkannt" gemäss dem Verfahren von Art. 133 der Kantonsverfassung erhalten hat? Dazu wird sich die Regierung äussern müssen. Meiner Meinung nach kann das Resultat, angesichts der juristischen Sachlage, eigentlich nur sein: Die Regierung pfeifft das AWA zurück und dessen Angestellte müssen in der Folge durchsetzen, dass an der Burgfelderstrasse 215 das Eidgenössische Arbeitsgesetz eingehalten wird - was es jetzt definitiv nicht wird. Wenn die Hubbardisten danach sich um eine Anerkennung gemäss §133 der Kantonsverfassung bemühen wollen, dann steht ihnen das natürlich frei! ... link (2 comments) ... comment |
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