Dienstag, 2. Juni 2015


Abt. the Saga continues - heute: AWA & SECO & Scientology


Das AWA Basel-Stadt liess uns vor einigen Tagen wissen:

Das SECO hat uns gegenüber bestätigt, dass auch Scientology als religiöse Gemeinschaft im Sinne von Art. 3 lit. a des Arbeitsgesetzes zu qualifizieren sei.
Heute nun gab uns das SECO auf unsere Nachfrage, was denn seine Beweggründe und Argumente seien, die Organisation namens "Scientology" als "religiöse Gemeinschaft" anzuerkennen, diese - ausweichende! - Auskunft:
Zu Ihrer Anfrage können wir wie folgt Stellung nehmen:

Das Arbeitsgesetz ist gemäss Art. 3a ArG nicht anwendbar auf:

  • Personen geistlichen Standes;
  • Andere Personen, die im Dienste von Kirchen stehen; und
  • Angehörige von Ordens- und Mutterhäusern oder anderer religiöser Gemeinschaften.

Auf Angehörige von religiösen Gemeinschaften ist das ArG nicht anwendbar für Tätigkeiten, die sie gestützt auf ihre Mitgliedschaft der Gemeinschaft gegenüber leisten (sofern es sich dabei überhaupt um Arbeit handelt).

Das AWA Basel hat als zuständige Vollzugsbehörde entschieden, dass Scientology als sogenannte „neue religiöse Gemeinschaft“ unter den Anwendungsbereich dieser Bestimmung fällt. Das beurteilen wir als gesetzeskonform.

Mit freundlichen Grüssen

Also hat doch das AWA Basel-Stadt entschieden, die Hubbardisten gingen durch als "religiöse Gemeinschaft"! Und damit trägt das AWA die Verantwortung für diesen krassen Fehlentscheid.

Wobei das SECO, das als Aufsichtsbehörde über das AWA zu wachen hat, den Entscheid deckt. Das führte unsererseits zu einer erneuten Rückfrage:

Wenn das SECO die Beurteilung der Organisation namens Scientology als „religiöse Gemeinschaft“ für „gesetzeskonform“ erachtet, nehme ich an, dass das SECO Kriterien hat, die es auf die Organisation anwendet. Da die die Organisation die SECO-Kriterien für „religiöse Gemeinschaften“ erfüllt, hält das SECO die Einschätzung des AWA für „gesetzeskonform“. Meine Bitte: Können Sie mir diese Kriterien mitteilen, nach denen das SECO die Organisation namens „Scientology“ beurteilt und die das SECO zu dem erwähnten Urteil („gesetzeskonform“) führen?
Die Antwort steht noch aus!

Wird hier eine heisse Kartoffel hin und her geschoben, weil niemand klare Kriterien hat für die Einteilung einer Organisation als "religiöse Gemeinschaft" und ergo niemand die Verantwortung wirklich übernehmen will für den (skandalösen!) Entscheid, den Hubbardisten den arbeitsrechtlichen Sonderstatus (vollständige Befreiung von der Pflicht, dem Arbeitsgesetz entsprechen zu müssen) zugesprochen zu haben?


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