Dienstag, 17. Februar 2015


Abt. vom Kopf auf die Füsse - heute: Platzbedarf


Die TagesWoche titelte gestern:

Die Baslerinnen und Basler brauchen immer mehr Platz
Aufgrund des steigenden Colabedarfs brauchen die Menschen immer grössere Flaschen: Wer so argumentierte, würde zurecht ausgelacht (natürlich werden - umgekehrt - Colaflaschen grösser, damit mehr konsumiert wird). Was beim Blöterliwasser niemand ernst nähme, geht aber beim Thema Wohnen als Wahrheit durch. Jüngst wieder unter dem Titel der TaWo (siehe oben), womit sie wiederholt, was Baudepartement und Bau- und Immobilienlobby als "wachsenden Flächenverbrauch pro Kopf" seit Jahr und Tag anführen als Argument für ihre expansive Baupolitik!

Das klingt, als ob der "Platzbedarf" der Menschen der Auslöser sei dafür, dass die Baulobby händeringend und unfreiwillig - im Durchschnitt - immer grössere Wohnungen baut - und dabei - leider, leider - nicht ruhen kann, bis der letzte Flecken Grün zubetoniert ist. Das ist natürlich Humbug.

Der "Platzbedarf" ist nicht die unabhängige Variable! Was simplifizierend als "Platzbedarf" bezeichnet und als auslösender Faktor ins Feld geführt wird, ist die komplexe Reaktion der wechselnden Anzahl Wohnungssuchender auf das objektive Wohnungsangebot. Dort liegt die "unabhängige" Variable.

Die Legende vom "wachsenden Platzbedarf" macht die Getriebenen zu Treibern, vernebelt den Blick auf die tatsächlichen Verhältnisse und spielt den Kreisen in die Hände, die einfach nur neu bauen wollen, weil das ihr einziges Geschäftsmodell ist.

Die Erkenntnis scheint sich, langsam zwar, aber immerhin, bis in die Kommentarspalten der TaWo herumzusprechen.

Klar muss man über die Produktion von neuem Wohnraum in Basel reden. Aber die Debatte sollte mindestens ebenso intensiv über dessen Qualität, wie über dessen Quantität geführt werden.

"Mehr Wohnungen!" alleine ist kein Programm. "Raum schaffen für ein erspriessliches Zusammenleben auf der gegebenen Fläche!" schon eher.

10 linksgrüne GrossrätInnen haben dieser Tage einen Anzug eingereicht, der dazu einige interessante Vorschläge auf den Tisch bringt (Anzug Thomas Grossenbacher und Konsorten betreffend Wohnflächensuffizienz).

Wenig erstaunlich spuckt die Kommentarspalte bei der BaZ unter dem Artikel über u.a. den Anzug bereits Gift und Galle.


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Abt. Frage & Antwort - heute: Hubbardistenlogo


Gestern an bvdbgi@bs.ch

Sehr geehrte Damen und Herren

Am Bürogebäude Ecke Oltingerstrasse / Burgfelderstrasse hängt seit einigen Tagen auf der Seite Oltingerstrasse das auf dem Photo im Anhang sichtbare, rund 2 Meter hohe Reklamesymbol. Gerne wüsste ich von Ihnen:

  1. Hat die Bauherrschaft dafür ein Gesuch gemäss "Baubewilligungspflichtige Bauten und Anlagen, Formular-Nr. 170-101" & "Anhang F (Reklame)", eingereicht? 2.1. Falls Ja: Wann? 2.2. Falls Ja: Wurde die Reklame bewilligt (und wann)? 2.3. Falls Ja: Ist das Dossier (Gesuch um Baubewilligung, samt Bewilligung) einsehbar? 2.4. Falls kein Gesuch eingereicht wurde: Halten Sie diese flach an der Hauswand angebrachte Reklame für bewilligungspflichtig? 2.5. Falls kein Gesuch eingereicht wurde & Sie halten sie für bewilligungspflichtig: Wie gedenken Sie vorzugehen, um der Bewilligungspflicht Nachdruck zu verschaffen?

besten Dank im Voraus für Ihre Aufmerksamkeit und Ihre Bemühungen!

Bild: absichtlich verwischtes Logo der Hubbardisten

Antwort heute Morgen um 10h aus dem BVD:

Besten Dank für Ihre Nachfrage zum "Reklamesymbol" am Gebäude Kayserbergerstr. 3.

Wir können Ihnen mitteilen, dass die von Ihnen angesprochene bzw. aufgezeigte Reklame/Beschriftung im vereinfachten Verfahren geprüft und behördlich bewilligt wurde.

Da Sie nicht Verfahrensbeteiligter sind, können wir Ihnen keine Akteneinsicht gewähren und auch keine weiteren Informationen zum laufenden Verfahren geben.

Nachfrage
Besten Dank für Ihre Ausführungen.

Sie können mir also auch rein äusserliche Informationen nicht geben, wie z.B. wann das Gesuch eingereicht und wann es bewilligt wurde?

Darf ich trotzdem kurz eine Nachfrage stellen?

Was verstehen Sie unter "vereinfachtem Verfahren"? Was unterscheidet dieses von einem normalen Verfahren?

Die Antwort um 15:27 vom geduldigen Mitarbeiter des BVD ist der freundliche Hinweis auf §12 lit. f der Ausführungsbestimmungen zur Bau- und Planungsverordnung (ABPV (application/pdf, 97 KB) ) (und der Hinweis, dass er mir keine weiteren Auskünfte über das Verfahren geben darf). Darin steht:
Im vereinfachten Bewilligungsverfahren werden Vorhaben ohne wesentliche Aussenwirkungen, somit insbesondere die folgenden Vorhaben geprüft: (...) f) freistehende Reklamen bis zu 1 m2 und an Gebäuden angebrachte Reklamen bis zu 12 m2;
Für das "vereinfachte Verfahren" gilt gemäss §11 ABPV, Abs.2:
Das Bauinspektorat verzichtet auf eine Publikation und auf ein Einspracheverfahren im vereinfachten Verfahren, wenn keine öffentlichen Interessen und keine Rechte Dritter berührt werden oder das schriftliche Einverständnis der zur Einsprache berechtigten Dritten vorliegt.
Wenn die Hubbardisten ihr Logo übergross an ihr neues HQ klatschen, hat das laut Bauinspektorat keine "wesentlichen Aussenwirkungen", besteht daran "kein öffentliches Interesse" und werden "keine Rechte Dritter" berührt. Darum wurde das Bauvorhaben für das Logo nicht publiziert und gibt es keine Einsprachemöglichkeit dagegen.

P.S. Eigentümergeschichte der Parzelle: 2008 von Implenia Vorsorge an die westschweizer Orox Capital Investment. 2011 von Orox an die Hubbardisten der Estaniola AG und Burgfelder Immobilien AG.


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